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Förderkurse

Zur Zeit hat die Landesschulbehörde folgenden (zum Teil sonderpädagogischen) Förderunterricht genehmigt:

Kl. 5b: je 2 Stunden sonderpädagogische Einzelförderung in En, De, Ma sowie eine Verfügungsstunde für die gesamte Klasse

Kl. 7a: 1 Stunde En, 2 Stunden De

Frau Stölting erteilt des weiteren drei Stunden Sprachförderung für Schüler/innen mit Migrationshintergrund.

Förderkurse für Gruppen / Klassen sind z. Zt. nicht möglich.