Förderunterricht
Für vom christilichen Religionsunterricht befreite Schüler/innen bzw. Schüler/innen anderer Religionen / Glaubensgemeinschaften sowie Schüler/innen, die keiner Religions- oder Glaubensgemeinschaft angehören, gelten folgende Regelungen:
- Die oben genannten Schüler/innen können freiwillig am Religionsunterricht teilnehmen und bekommen auf Wunsch auch in diesem Fach eine Note.
- Wer von den oben gannten nicht am Religionsunterricht teilnimmt, muss am Unterricht "Werte und Normen" teilnehmen und bekommt hier eine versetzungsrelevante Note.
Alle nichtchristlichen Schülerinnen und Schüler haben in den Religionsstunden, die am Schulanfang oder Schulende stattfinden, und in denen kein "Werte und Normen" unterrichtet wird, frei.
Werte und Normen im Schuljahr 2010/11
| Klasse / Jahrgang | Unterrichtsstunde | Lehrer/in |
| 5 | Fr, 6. Std. | Frau Stölting |
| 6 | Di, 2. Std. | Frau Stölting |
| 7+8 | Fr, 4. Std. | Herr Fangmann |


