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Förderunterricht

Für vom christilichen Religionsunterricht befreite Schüler/innen bzw. Schüler/innen anderer Religionen / Glaubensgemeinschaften sowie Schüler/innen, die keiner Religions- oder Glaubensgemeinschaft angehören, gelten folgende Regelungen:

Alle nichtchristlichen Schülerinnen und Schüler haben in den Religionsstunden, die am Schulanfang oder Schulende stattfinden, und in denen kein "Werte und Normen" unterrichtet wird, frei.

Werte und Normen im Schuljahr 2010/11

Klasse / Jahrgang  Unterrichtsstunde  Lehrer/in 
Fr, 6. Std.   Frau Stölting 
Di, 2. Std.  Frau Stölting 
7+8  Fr, 4. Std.  Herr Fangmann